Beschwerden, Schadensfälle sowie Gerätefehlfunktionen können leider vom Grundgedanken eines CIRS nicht bearbeitet werden. Insbesondere Meldungen mit diesen Inhalten können seitens cirs.bayern nicht bearbeitet werden Im Falle eines eingetretenen Schadens oder einer Gerätefehlfunktion besteht möglicherweise eine rechtliche Verpflichtung, eine (Schadens-)Meldung innerbetrieblich oder an die zuständige Aufsichtsbehörde (z. B. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - BfArM) abzugeben. Solche Verpflichtungen werden durch eine CIRS-Meldung nicht erfüllt. Bitte beachten Sie die CIRS-Regeln.
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