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Von der Steuerungsgruppe beschlossene Interventionsmaßnahmen

07/2024

Korrekte Patientenidentifikation

  • Alle Beteiligten am Rettungsdienst sollen es sich zur Routine machen, vor der Aufnahme von Patientendaten die Angaben auf der Versichertenkarte (oder sonstigen Quellen) mit den Aussagen oder Merkmalen des Patienten abzugleichen.
  • Beim geringsten Zweifel an der Identität ist der Patient als "Anonym" zu führen und eine gesicherte Feststellung der Patientenidentität abzuwarten. In Ermangelung anderer Eingabefelder kann vorübergehend eine Patientenbeschreibung in die Namensfelder des NIDA-Protokolls eingetragen werden (z. B. Name "Männlich ca. 30 J", Vorname "Motorrad-Sozius M-XY 999, SHT").

 

03/2024

Überwachung des Patienten bei Opiatgabe

  • Bei der Aufgabenverteilung im Team soll dafür Sorge getragen werden, dass insbesondere während kritischer Behandlungsmanöver ein Teammitglied explizit damit beauftragt wird, Patientenzustand und -verhalten zu beobachten und bei relevanten Veränderungen das Team aufmerksam zu machen.
  • Zu einer Opiatgabe gehört auch die Vorbereitung auf mögliche unerwünschte oder überschießende Wirkungen, insbesondere ein vollständiges Basismonitoring inkl. Kapnografie/-metrie - sofern verfügbar - auch beim spontanatmenden Patienten sowie die Beatmungs- und Antagonisierungsbereitschaft. Das dafür notwendige Gerät und ggf. Naloxon sollen unmittelbar griffbereit sein.

 

11/2023

(Vermutete) Intoxikation/mögliche Gefahrstoffe

  • Bei Übermittlung von Rechercheergebnissen zu Medikamenten und (potentiellen) Gefahrstoffen ist seitens der ILS nach Möglichkeit immer die zugrundeliegende Quelle (z. B. Internetsuchmaschine, Gelbe Liste, Memplex, Giftnotruf, …) mitzuteilen.
  • Des Weiteren sollte immer darauf hingewiesen werden, dass diese Erstrecherchen mit (ggf. höherer) Unsicherheit verbunden sind und im weiteren Verlauf reevaluiert und validiert werden müssen.
  • Dementsprechend ist seitens der Beteiligten vor Ort entsprechende Vorsicht angezeigt (Verwendung z. B. dieser Gefahrenmatrix) und auf adäquaten Eigenschutz (wie PSA) zu achten.
  • Die Empfehlung des Rettungsdienstausschuss Bayern zur Strukturierten Notrufabfrage in Integrierten Leitstellen soll hinsichtlich Notrufe mit giftigen Stoffen überarbeitet/ergänzt werden.
  • Es soll eine direkte Zugangsmöglichkeit zu einer beratenden Einrichtung wie Giftnotruf für die ILS mittels einer Direktwahlnummer gewährleistet sein.
  • Eine weitere Möglichkeit, längere Wartezeiten zu vermeiden, könnte eine Vernetzung der Giftnotrufzentralen mit entsprechender Anruf-Überlauffunktion darstellen.
  • Es sollen bayernweite Schulungsmaßnahmen für ILS-Disponentinnen und -Disponenten zum Thema "Recherche von unbekannte Stoffen" sowie für Rettungsdienstpersonal zum Umgang mit kontaminierten Erkrankten oder Verletzten etabliert werden.

 

11/2020

Überwachung Veränderung Vitalparameter und Funktionsfähigkeit Equipment:

  • Seitens der Steuerungsgruppe von cirs.bayern werden die Leiter der Bildungskommissionen des RDA informiert, dass im Rahmen von CRM- und Simulationstrainings auch folgende Punkte einbezogen und besprochen werden sollten:
    • Konsequente Festlegung und Kommunikation der Zuständigkeiten durch den Teamleiter
    • Abwägung, in komplexen Einsatzsituationen eine Einsatzkraft explizit mit der Überwachung von Vitalparametern, Geräten und benötigten Ressourcen zu beauftragen (Sauerstoffvorrat, Verfügbarkeit Ersatz-Sauerstoffflasche, Akkuleistungen, Einstellung der Alarmfunktionen einschl. Lautstärke, Verfügbarkeit Medikamente, etc.)
    • Verbesserung der Kommunikationsstruktur mit „Team-Time-Out“ und „10-für-10-Prinzip“ zur frühzeitigen Aufdeckung von Fehlerquellen im Team.
  • Bezüglich der Thematik Voreinstellung Alarme sowie Prüfung der Verfügbarkeit von technischen Überwachungsfunktionen im Zusammenhang mit der Sauerstoffversorgung soll seitens der Steuerungsgruppe von cirs.bayern mit dem Leiter der AG 3 Ausrüstung, Bevorratung und Beschaffung des RDA das weitere Vorgehen abgesprochen werden.

 

02/2020

 CO-Intoxikation/CO-Warner

  • Aus medizinisch-fachlicher Sicht sollten auch Einheiten der organisierten Ersten Hilfe CO-Warngeräte vorhalten. Diese Geräte müssen in eigener Zuständigkeit beschafft werden.
  • Bezüglich der generellen Alarmierungskriterien wird auf den Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe (Ersthelfergruppen) in Bayern verwiesen.
  • Disponenten der ILS sollen bezüglich möglicher Notfälle mit CO-Austritt sensibilisiert werden und möglichst schon bei der Notrufannahme Hinweise auf CO erkennen und bei der Alarmierung weitergeben.
  • Sensibilisierung der Ersthelfergruppen, der Mitarbeiter des Rettungsdienstes und der Notärzte zum Thema Gefahren durch Kohlenmonoxid sowie explizite Schulung der Ersthelfergruppen
  • Sensibilisierung aller Einsatzkräfte bezüglich Sicherheit an der Einsatzstelle (4S-Schema: Scene, Safety, Situation und Support).
  • Empfehlung an StMI: Aufnahme Thema Eigenschutz und -sicherung in Leitfaden
  • Es ist von den Einsatzkräften des örRD sicherzustellen, dass das CO-Warngerät immer vom ersteintreffenden Mitarbeiter körpernah mitgeführt wird (s. auch https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/fachbereiche_dguv/fb-fhb/feuerwehren/infoblatt_07.pdf).

 

07/2019

  • Grundsätzlich gilt: Die ÄLRD sollen in den Schnittstellengesprächen die Regelungen zur Anmeldung kritischer Patienten überprüfen.
  • Hinsichtlich Versorgung Sepsispatient muss die Eignung einer Klinik für die Behandlung der Tracerdiagnose Sepsis in Schnittstellengesprächen mit dem ÄLRD geklärt werden. Sobald Sepsis vom präklinischen Team genannt wird, muss eine Alarmierungskaskade analog zum Polytrauma in Gang gesetzt werden.
  • Die Zuständigkeit bezüglich Intensivinkubatortransporten liegt nicht beim Rettungsdienstausschuss. Der geschilderte Sachverhalt soll über den Vorsitzenden der  AG 4 – Patientenversorgung an die an der Erstellung des Konzeptentwurf zur Weiterentwicklung des Früh- und Neugeborenentransports in Bayern beteiligten Neonatologen weitergegeben werden.

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