cirs.bayern ist weder ein "Kummerkasten" noch eine "Meckerecke" und ist nicht dafür gedacht, Beschwerden, eingetretene Schäden oder Gerätefehlfunktionen zu behandeln.
Insbesondere Meldungen mit folgenden Inhalten können seitens cirs.bayern nicht berücksichtigt/bearbeitet werden:
- Violation:
vollständige oder teilweise Missachtung von/Zuwiderhandlung gegen bestehende Regelungen und Vorgaben ohne zwingenden plausiblen Grund (v. a. Gesetze, Verordnungen, ministerielle Schreiben, Gebrauchsanleitungen, Empfehlungen des RDA, medizinische Leitlinien).
- Beschwerde:
Berichte über potentielles Fehlverhalten von Personen bzw. Organisationen, die eine detaillierte Klärung des Ereignisses unter Einbeziehung aller Beteiligten erfordern.
- Beschimpfungen, Beleidigungen, Diskriminierungen:
Im Gegensatz zu Beschwerden keinerlei sonstiger Inhalt, reiner Angriff auf Personen/Organisationen
- Schadenmeldungen:
Erkennbare oder hochwahrscheinliche Schädigung eines Patienten und/oder Mitarbeiters
- Kritik:
Allgemeine Kritik über den bayerischen Rettungsdienst bzw. die daran beteiligten Institutionen und Organisationen ohne Bezug auf ein konkretes Ereignis
- Medizintechnik und Material:
Meldungen, bei denen ein „Fehler“ im Medikament/(Medizin-)Produkt/Gerät selbst liegt und nicht in dessen Handhabung/Anwendung und die deshalb an externe Stellen gemeldet werden müssen (zuständige Aufsichtsbehörde, Hersteller, …) sowie
Meldungen zu nicht zentral bestelltem/bestellbarem Equipment ohne erkennbare systemische Komponente
- Alleinige Verbesserungsidee/Vorschlag:
Keine Gefährdung erkennbar/nicht sicherheitsrelevant
- Überlastungsanzeigen bzw. Probleme im Verhältnis Arbeitgeber/Arbeitnehmer:
Hinweise auf arbeitsrechtliche Fragestellungen
- Ereignismeldung:
Allgemeine Schilderung einer Thematik ohne Bezug zu einer konkreten Situation und ohne konkrete Patienten-/Mitarbeitergefährdung.
Beschwerden, Schadensfälle sowie Gerätefehlfunktionen können leider vom Grundgedanken eines CIRS nicht bearbeitet werden. Im Falle eines eingetretenen Schadens oder einer Gerätefehlfunktion besteht möglicherweise eine rechtliche Verpflichtung, eine (Schadens-)Meldung innerbetrieblich oder an die zuständige Aufsichtsbehörde abzugeben. Solche Verpflichtungen werden durch eine CIRS-Meldung nicht erfüllt. Bitte beachten Sie die CIRS-Regeln.
Wir bitten um Ihr Verständnis.